Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

A.

I. Allgemeines, Anwendungsbereich


1. Cosmo Overnight GmbH (im Folgenden Cosmo Overnight) ist einem System zur Versendung von Termin- und Expresssendungen sowie zur Durchführung von Sonderaufträgen im nationalen und internationalen Verkehr angeschlossen (Teil A). Des Weiteren besorgt Cosmo Overnight die Beförderung so genannter Cosmo-Pakete (Teil B) innerhalb Deutschlands. Soweit durch die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nichts anderes geregelt ist, erfolgt die Beförderung nach den gültigen gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für innerdeutsche Transporte richtet sich nach dem HGB, jeweils neuester Stand. Danach gilt u.a. die Regeldeckung von 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilo Rohgewicht als vereinbart. Liegt bei einem Transport auf dem Luftweg das Endziel oder ein Zwischenstopp in einem anderen als dem Absendeland, kann das Warschauer Abkommen zur Anwendung kommen. Weiterhin kann eine internationale Beförderung den Vorschriften des in Genf unterzeichneten Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR-Übereinkommen) unterliegen. Das Warschauer Abkommen und die CMR regeln und begrenzen in den meisten Fällen die Haftung des Frachtunternehmens bei Verlust, Beschädigung, oder Verspätung des Frachtgutes.

2. Diese AGB werden durch die Cosmo Overnight-Preisliste in der jeweils gültigen Fassung ergänzt.

II. Geltung


Teil A dieser AGB gilt für alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beförderung von Termin- und Expresssendungen national und international, für welche eine Ablieferung an einem bestimmten Tag und/oder zu einer bestimmten Uhrzeit vereinbart wurde.

III. Serviceumfang


Der von Cosmo Overnight angebotene Service beschränkt sich auf Abholung, Transport, Zollabfertigung (sofern zutreffend) und Zustellung der Sendung, sofern keine besonderen Dienstleistungen vereinbart wurden. Um die vom Versender gewünschte kurze Beförderungsdauer und das niedrige Beförderungsentgelt zu ermöglichen, werden die Sendungen im Rahmen einer Sammelbeförderung transportiert. Der Versender nimmt mit der Wahl der Beförderung in Kauf, dass auf Grund der Massenbeförderung nicht die gleiche Obhut wie bei einer Einzelbeförderung gewährleistet werden kann.

IV. Ausschlüsse und Beschränkungen der Beförderung


Cosmo Overnight befördert keine Sendungen, die nach Maßgabe der folgenden Absätze von der Beförderung ausgeschlossen sind.

1. Ausgeschlossen von der Annahme sind unzureichend und/oder nicht handelsüblich verpackte Güter sowie Gefahrgut und lebende Tiere.

2. Grundsätzlich von der Beförderung ausgeschlossen sind Güter mit besonderem Wert, sofern nicht der Auftraggeber bei Auftragserteilung eine Transport- oder Valorenversicherung mit der richtigen Wertangabe schriftlich gewünscht hat bzw. gesonderte schriftliche einzelvertragliche Vereinbarungen getroffen wurden. Zu den Gütern mit besonderem Wert zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, Gegenstände von außergewöhnlichem Wert. Hierzu zählen u.a. Mobiltelefone, Kunstwerke, Antiquitäten, Edelsteine, Briefmarken, Unikate, Gold-, Silber- oder sonstiger Schmuck, Geld, begebbare Wertpapiere [insbesondere Schecks, Wechsel, Wertpapiere, Sparbücher, Aktienzertifikate, oder sonstige Sicherheiten] sowie gefährliche Güter.

3. Pakete dürfen keine Waren enthalten, die Menschen oder Tiere oder die Umwelt oder ein Beförderungsmittel gefährden könnten, oder die auf sonstige Weise andere von Cosmo Overnight transportierte Waren verschmutzen oder beschädigen könnten, oder deren Beförderung, Aus- und Einfuhr nach geltendem Recht verboten ist.

4. Verderbliche und temperaturempfindliche Waren werden auf Gefahr des Versenders zur Beförderung angenommen. Cosmo Overnight bietet für solche Pakete keine Spezialhandhabung an.

5. Sendungen können aus einem oder mehreren Packstücken bestehen, welche für einen Auftraggeber von derselben Abholstelle am selben Tag zur Beförderung an denselben Empfänger übernommen wird. Angenommen werden nur Packstücke, die 70 kg nicht überschreiten oder maximal 270 cm lang sind oder ein Gurtmaß von maximal 330 cm haben (andere Maße nur auf Anfrage).

6. Cosmo Overnight behält sich das Recht vor, zum Transport übernommene Pakete jederzeit zu öffnen und zu prüfen, ist hierzu aber nicht verpflichtet.

7. Bei Einstellung der Beförderung z.B. durch o.a. Punkte ist Cosmo Overnight nach eigenem Ermessen zur Rücksendung an den Versender/Auftraggeber berechtigt. Der Versender/Auftraggeber ist für die Zahlung der hieraus entstehenden Kosten verantwortlich.

8. Cosmo Overnight behält sich das Recht vor, die Beförderung aller Pakete abzulehnen oder auszusetzen, auf denen keine ausreichenden Angaben über den Versender und den Empfänger zu finden sind, oder die nach Auffassung von Cosmo Overnight für einen Transport ungeeignet sind, die nicht ausreichend beschrieben, klassifiziert, verpackt bzw. gekennzeichnet sind oder die nicht von den erforderlichen Dokumenten begleitet sind.

V. Zollamtliche Abfertigung


1. Der Auftraggeber/Versender hat alle zur Zollabfertigung erforderlichen Dokumente beizubringen. Mit der Vorlage der erforderlichen Dokumente bestätigt der Auftraggeber/ Versender, dass alle Erklärungen, Export- und Importinformationen wahrheitsgetreu und richtig sind. Der Auftraggeber/Versender ist sich bewußt, dass unrichtig abgegebene Erklärungen zivil- und strafrechtliche Konsequenzen, einschließlich Beschlagnahme und Verkauf der Ware haben können.

2. Mit dem Transportauftrag ermächtigt der Auftraggeber/Versender Cosmo Overnight oder deren Beauftragten, die Zollformalitäten bei einem Grenzübertritt abzuwickeln.

3. Der Auftraggeber/Versender übernimmt alle Zölle, Gebühren und Abgaben sowie sonstige Kosten laut den vorgelegten Belegen, die dem Empfänger durch die Annahme oder Ablehnung der Sendung entstehen.

VI. Übernahme und Ablieferung


1. Die Übernahme des Auftrages erfolgt mit dessen Annahme, spätestens durch die Übergabe des Beförderungsgutes durch oder für den Absender. Mit der Übernahme des Beförderungsgutes beginnt die Lieferfrist.

2. Die Abholung der Sendung erfolgt gegen Empfangsbescheinigung (Durchschrift des Frachtbriefes). In der Empfangsbescheinigung wird nur die Anzahl der Packstücke bestätigt, nicht jedoch deren Inhalt, Wert oder Gewicht.

3. Laufzeitangaben sind grundsätzlich unverbindlich. Die Zeitangaben für die Auslieferungen sind Richtzeiten. Diese können durch unvorhergesehene Ereignisse überschritten werden. Unvorhergesehene Ereignisse in diesem Sinne sind u.a. besondere Witterungsbedingungen, Verkehrsunfall, Feuer, Straßensperrungen, Überschwemmung, Handlungen staatlicher oder sonst. Behörden und Arbeitskämpfe oder Verpflichtungen (sei es seitens Cosmo Overnight, seiner Vertreter, Subunternehmer oder Dritter).

4. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, umfasst der Auftrag zur Durchführung der Beförderung nicht die Verpackung, Verwiegung, Untersuchung, Kennzeichnung, Maßnahmen zur Erhaltung oder Besserung des Gutes.

5. Sofern besonders vereinbart, können Sendungen auch in Briefkästen abgelegt werden. Sie gelten mit der Einlegung als zugestellt.

6. Die Ablieferung erfolgt beim Empfänger an der Posteingangsstelle oder der Warenannahme gegen Unterschrift des Empfängers.

7. Die Ablieferung kann, wenn nichts anderes vereinbart wurde, auch gegen Unterschrift sonstiger Personen erfolgen, von denen nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendung berechtigt sind. Hierzu zählen insbesondere in den Räumen des Empfängers anwesende Personen und Nachbarn.

8. Zum Nachweis der ordnungsgemäßen Zustellung werden auch elektronische Mittel eingesetzt. Die digitalisierte Form der vom Empfänger geleisteten Unterschrift und die Reproduktion einer solchen Unterschrift werden als Abliefernachweis vom Versender ausdrücklich anerkannt.

VII.Gewichtsberechnung


1. Ein Faktor für die Berechnung der Cosmo Overnight Versandtarife ist das tatsächliche Gewicht oder das Volumengewicht aller Pakete einer Sendung, je nachdem, welches höher ist. Das Volumengewicht berechnet sich wie folgt:
Volumengewichtsberechnung (in cm):
Volumengewicht = Länge x Breite x Höhe : 5.000 = kg Beispiel: 50 cm x 40 cm x 30 cm : 5.000 = 12 kg.

2. Die Berechnung des Volumengewichts ist für alle Servicearten gleich. Cosmo Overnight behält sich das Recht vor, die Formeln gemäß den Frachttransport- Standards zu ändern.

VIII. Haftung


1. Der Auftragsempfänger haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung entsteht, während sich das Packstück in der Obhut des Liniensystems befindet, nach Maßgabe der §§ 429 ff. HGB bis zu einem Betrag von 8,33 Sonderziehungsrechten je kg des Rohgewichtes des Packstückes, maximal jedoch bis zu einem Betrag von 3.000,- Euro je Sendung. Sind nur einzelne Packstücke oder Teile der Sendung verloren oder beschädigt worden, berechnet sich die Haftungshöchstsumme nach dem Rohgewicht der gesamten Sendung, wenn dadurch die gesamte Sendung entwertet ist, sonst nur nach dem Rohgewicht des beschädigten oder verlorenen Teils der Sendung.

2. Glasbruch und die hieraus resultierenden Folgeschäden sind nicht versichert.

3. Bei Verspätungs- oder Vermögensschäden gelten bei nationalen Beförderungen ausschließlich die §§ 431 Abs. 3 und 433 HGB (hierzu siehe auch VI. Satz 3), im Übrigen die Bestimmungen der internationalen Abkommen.

4. Die Selbstbeteiligung des Auftraggebers beträgt je Schadenfall 50,- Euro.

5. Nach vorheriger Vereinbarung mit dem Auftragsempfänger kann auf Kosten des Versenders die Sendung zu einem höheren Wert versichert werden (Prämie und Bedingungen auf Anfrage).

IX. Haftungsbeschränkungen


1. Der Auftragsempfänger haftet nicht für Folgeschäden und Folgekosten wie z.B. rein wirtschaftliche Verluste, Gewinneinbußen, entgangenen Gewinn oder Umsatzverluste, Aufwendungen von Ersatzvornahmen sowie Schäden, die durch Verzögerungen bei der Zollabfertigung entstehen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die Cosmo Overnight, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewußtsein, dass der Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten wird, begangen haben.

2. Cosmo Overnight haftet nicht für Verlust und Beschädigung von Gütern, die entgegen dem Beförderungsausschluß nach IV. zur Beförderung übergeben wurden.

3. Cosmo Overnight haftet nicht für Schäden oder Verlust, falls dies auf Mängel der vom Versender verwendeten Verpackung zurückzuführen ist, sowie für Schäden an der Verpackung oder Verlust derselben.

4. Die Abtretung der Versicherungsansprüche durch den Versender ohne Einwilligung des Auftragsempfängers ist ausgeschlossen.

X. Geltendmachung von Ansprüchen


1. Alle Ansprüche an Cosmo Overnight müssen Cosmo Overnight gegenüber unverzüglich schriftlich und entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen geltend gemacht werden. Ungeachtet dessen verjähren alle Ansprüche gegen Cosmo Overnight, wenn diese Ansprüche nicht innerhalb eines Jahres nach dem Zustelltag oder, im Falle der Nichtzustellung, ab dem Tag, an dem das Gut hätte abgeliefert werden müssen, gerichtlich geltend gemacht werden.

XI. Zahlungsmodalitäten


1. Das für die Beförderung zu entrichtende Entgelt ist spätestens bei der Auslieferung der Sendung an den auftragnehmenden Kurierfahrer bar zu bezahlen, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung zum Zeitpunkt der Übernahme des Beförderungsgutes getroffen wurde. Wird die Zahlung bei oder nach der Übernahme des Beförderungsgutes nicht geleistet, so tritt vorbehaltlich einer anders lautenden Zahlungsvereinbarung hinsichtlich der Forderungen aus der Beförderungsleistung und sonstigen Nebenleistungen ohne weitere Mahnung Zahlungsverzug spätestens 14 Tage nach Übernahme des Beförderungsgutes oder zehn Tage nach Erhalt der Rechnung ein, je nachdem welcher Zeitpunkt später eintritt. Im Falle des Verzuges erhebt Cosmo Overnight Verzugszinsen in banküblicher Höhe, mindestens aber 0,75 % über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, ebenso wie der Nachweis, ein Verzugsschaden sei überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden.

XII.Schriftform


1. Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

XIII. Teilwirksamkeit / Gerichtsstand


1. Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) teilweise oder ganz unwirksam sein, wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Sinn möglichst nahe kommt.

2. Gerichtsstand ist Berlin.

B.

I. Abweichende und ergänzende Regelungen


Ergänzend bzw. abweichend zu Teil A gelten folgende Regelungen bezüglich aller Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Versendung so genannter Cosmo-Pakete. Dies sind Pakete, deren Ablieferung im Rahmen einer Regellaufzeit von 2-3 Werktagen innerhalb Deutschlands erfolgt, wobei die Einhaltung der Regellaufzeit vom Auftragsempfänger weder zugesichert noch garantiert wird.

1. Angenommen werden nur Pakete bis zu einem Gewicht von 30 kg. Dies gilt auch für den Fall der Volumengewichtsberechnung.

2. Die Haftung für Schäden durch Verlust oder Beschädigung einer Sendung sind in jedem Fall auf 500,- Euro begrenzt. Glasbruch und die hieraus resultierenden Folgeschäden sind nicht versichert. Die Haftung für verspätet abgelieferte Packstücke ist ausgeschlossen.

3. Die Zustellung erfolgt nur werktags außer samstags.


Stand Mai 2021